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Informatik – Mensch – Gesellschaft

27.04.2006 Linkrecht

Zeit: 15:30-17:00

Ziele: Die Teilnehmer kennen die aktuelle Rechtssprechung zum Thema Linkrecht. Sie verstehen, dass das Setzen eines Links grundsätzlich ein Zueigen-Machen des verlinkten Inhalts bedeutet, von dem nur in Ausnahmefällen abgesehen wird.

Ablauf: Das Arbeitsblatt Linkrecht enthält genug Material für die Stunde. Der Lehrer muss allerdings gut auf die ausstehende Diskussion vorbereitet sein, um weitergehende Fragen beantworten zu können.

Das Gravitationszentrum der Stunde sollte allerdings der in den Zielen angedeutete Grundsatz sein, der sich in allen deutschen Urteilen zum Umgang mit Hyperlinks niederschlägt: Wer einen Link setzt, macht sich die verlinkten Inhalte zu eigen.
Beispiele aus der Lebenswelt der Schüler sorgen für die nötige Bodenhaftung.

aktualisiert am 17.07.2006