Genetischen Erfassung in den USA und Deutschland

Aus Iundg2008

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Corinna, Bender, der Ben, der. Xanderiel, Klaus


Inhaltsverzeichnis

1. Technik

Einsatzzwecke

Gentests lassen sich für verschiedene Dinge einsetzen: Zum Testen auf bestimmte Krankheitsbilder, zum Verfolgen von Straftaten oder für Vaterschaftstests.

DNA-Test

Die DNA enthält Gene (etwa 2% der Basenpaare), die die Physiologie bestimmen. Sie enthält aber auch Mini-Satelliten - kleine, sich wiederholende Abschnitte unterteilt in STRs (short tandem repeats) mit einer Wiederholung von 2-7 Basenpaaren und VNTR (variable number tandem repeats) mit einer Wiederholung von bis zu 150 Basenpaaren.

Diese Mini-Satelliten findet man an verschiedenen Orten der DNA und die die Anzahl der Wiederholungen pro Stelle sind bei jedem Menschen unterschiedlich wenn man nur genügend viele Stellen untersucht (höchstens unter mehreren Milliarden Menschen gleich).

Dabei beträgt die benötigte Menge an DNA nur wenige Mikrogramm. Bei zu wenig Material lässt sich diese per Polymerase-Kettenreaktion vervielfältigen. Hier genügt schon ein Molekül.

DNA kommt im Zellkern und den Mitochondrien vor und die DNA der Mitochondrien kommt mehrmals in der Zelle vor und kann auch aus zerstörtem Material entnommen werden.

DNA-Analyse-Datei

Die DAD ist eine Datenbank aller deutschen Bundesländer. Gespeichert werden hier DNA-Fingerprints von Tätern und bislang unbekannten Tatort-Spuren. Diese werden dann mit aktuellen Funden verglichen um Zusammenhänge zu erkennen.

Die DNA-Analyse-Datei ermöglicht:

  • Tataufklärungen (Zuordnung von Personen zu Spuren) - Dabei kann es zu False Positives kommen. Jmd. wird erkannt obwohl er es nicht war.
  • den Ausschluss Unverdächtiger - Dabei kann es zu False Negatives kommen. Jmd. wird nicht erkannt, obwohl er es war.

CODIS

Combined DNA Index System (CODIS) ist die Software mit der in den USA DNA-Fingerprints festgehalten werden. Darunter fallen Spuren von Tätern, Tatorten und sogar vermisster Personen.

Intern ist CODIS unterteilt in einen lokalen Bereich, einen Bundesstaatsbereich und einen nationalen Bereich auf den das FBI Zugang hat.

2. Macht

Der Staat

Wer die Daten hat, hat die Macht. Wie immer geht es auch bei der DNA-Datenherrschaft um die älteste Abwägung in liberalen Rechtsstaaten, um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. „Gläserner Mensch“ Mit der DNA-Datenbank bekommt die Staatsmacht ein enorm mächtiges Werkzeug in seine Hände, mit dem besonders gut kontrolliert und überwacht werden kann. Denn die Daten aus einem genetischen Fingerabdruck sind sehr vielfältig und lassen Aussagen über viele persönliche Daten zu, insbesondere sind darin Informationen über das Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, die Verwandtschaftsbeziehungen und einige Krankheiten enthalten. Die Einschränkung der Untersuchung der DNA-Muster nur im so genannten nichtcodierenden Bereich könnte auch eines Tages wieder aufgehoben werden. So wird bspw. in den Niederlanden daran geforscht, aus DNA-Material Phantombilder zu erstellen. Ein weiteres Risiko der strafprozessualen Praxis ist wegen der Möglichkeit der Nachuntersuchung die Aufhebung der Gewebeprobe. Mit zunehmendem Wissen durch die Entschlüsselung weiterer Gensequenzen wird die Versuchung wachsen, DNA-Analysen mit weitergehenden Untersuchungszielen und zu anderen Zwecken durchzuführen.

Datenschützer

Die Datenschutzbeauftragten wenden sich vor allem dagegen, dass die DNA-Analyse zum Routinewerkzeug jeder erkennungsdienstlichen Behandlung und damit zum alltäglichen polizeilichen Eingriffsinstrument bei der Aufklärung und Verhütung von Straftaten jeder Art wird. DNA-Tests sind nicht geeignet Kriminalität auszurotten, auch wenn damit spektakuläre Ermittlungserfolge erzielbar sind. Die DNA-Analyse ist aber wohl geeignet, die Beschuldigtenrechte im Strafverfahren auszurotten: das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, die Unschuldsvermutung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Persönlichkeitsrecht - letztlich die Menschenwürde.

Daten in den Händen verschiedener Institutionen

Wo immer große Datenmengen zusammenkommen, ist es wahrscheinlich, dass diese über kurz oder lang zu anderen Zwecken als den anfangs beabsichtigten verwendet werden. Versicherungen Lebens- und Krankenversicherungen könnten in Zukunft Informationen über die genetische Veranlagung eines Versicherungsbewerbers für ihre Risikoeinstufung nutzen. Die Versicherungsunternehmen befürchten, dass Personen mit hohem Krankheitsrisiko Versicherungen abschließen könnten, ohne das Risiko den Unternehmen mitzuteilen. Bereits jetzt verlangen private Lebens- und Krankenversicherungen die Offenlegung durchgeführter üblicher klinischer, nicht gendiagnostischer Untersuchungen. Würden gendiagnostische Untersuchungen bei Versicherungen berücksichtigt, könnten Einzelpersonen auf Grund ihrer genetischen Ausstattung besonders günstige Verträge abschließen. Andere dagegen müssten höhere Beiträge zahlen oder würden sogar von einer Versicherung ausgeschlossen. Arbeitgeber Die Gendiagnostik wird bislang in der Arbeitsmedizin, etwa bei Einstellungsuntersuchungen, nicht angewendet. Allerdings werden bereits heute oft umfangreiche medizinische Abklärungen bei den Arbeitnehmern getroffen. Daher ist es möglich, dass ein Arbeitgeber künftig Informationen über die Krankheitsrisiken eines Stellenbewerbers anfordert, um den möglichen Arbeitsausfall durch Krankheiten gendiagnostisch festzustellen. Dies könnte zur Diskriminierung bestimmter Arbeitnehmer führen. Andererseits kann das Wissen um bestimmte Krankheitsanfälligkeiten der besseren Berufsplanung dienen.

Banken

  • Kredite werden nicht an Schwerkranke vergeben (unter anderem Vorwand)

Missbrauch der Daten

  • Ein möglicher Diebstahl von genetischen Merkmalen hätte schwerwiegende Folgen. Vermeintlich "sichere" genetische Beweise lassen sich einfach an Tatorten plazieren.


3. Ideologien

Aus welchem Lager kommen die Agitatoren in diesem Diskurs und welche Interessen haben sie?

Kriminalitätsbekämpfung vs. Datenschutz/Bürgerrechte

Ermittlung ohne Zeugen und konkrete Verdächtige Auf Vorrat Daten speichern.

Diskriminierung. Untergräbt das Recht, die Aussage zu verweigern. Privatsphäre, Unschuldsvermutung?

Mythos der Unfehlbarkeit

Ein Mann wurde aufgrund seiner DNA einer Vergewaltigung verdächtigt, hatte jedoch ein gutes Alibi: Er saß zur fraglichen Zeit im Gefängnis. Die beiden DNA waren aufgrund einer Knochenmarkspende identisch. → DNA-Analysen im Grunde nicht geeignet, zweifelsfrei die Schuld zu beweisen: Laborfehler, Platzieren fremder DNA am Tatort...

Die Möglichkeit per DNA-Analyse einfach auf Verdächtige zu testen, verleitet möglicherweise dazu, andere Faktoren nicht mehr zu betrachten. Aber DNA-Analysen sollten eigentlich nur als Hinweis dienen, niemals aber als unumstößlicher Beweis. So meinte der Bundesgerichtshof 1992: "Der Tatrichter muss berücksichtigen, dass die DNA-Analyse lediglich eine statistische Aussage enthält, die die Würdigung aller Beweisumstände nicht überflüssig macht." Dennoch wurden schon Menschen ausschließlich aufgrund einer DNA-Analyse verurteilt, obwohl die Täterbeschreibung von Opfer und Zeugen gar nicht passte.

Die Genauigkeit von DNA-Analysen ist meist sogar das kleinste Problem. Vielmehr vertrauen Gutachter oftmals "blind" einem Treffer, ohne weitere Faktoren in Betracht zu ziehen. So wird DNA auch scherzhaft als Abkürzung für "Do not ask!" gebraucht. Zudem sind Nachkontrollen in vielen Fällen nicht mehr möglich, da die Proben vom Tatort bereits verbraucht sind.

Genetischer Reduktionismus

Es wird darauf hingewiesen, dass Menschen komplexe biologische Lebewesen sind, bei denen mehr als nur die Gene im Spiel sei. Wird also die Macht der Gene überschätzt? Bestimmen sie uns allein? Sind wir durch sie determiniert? Es wird auf eine Gefahr der Vernachlässigung von Erziehung und sozialer Umwelt etc. aufmerksam gemacht.

Neue Form des Rassismus?

Idee vom "Neuen Menschen": per Genetik die "besten" Gene aussuchen, ähnlich der Zucht von Pflanzen und Tieren. Der bereits oben einmal erwähnte Watson sprach sich 1997 dafür aus, dass es erlaubt sein müsse Kinder abzutreiben, wenn im Vorfeld deutlich würde, dass dieses homosexuell seien.

4. Normen

Ethische Normen

Wichtige Fragen

Wann kommen Daten in die Datenbank hinein? Von wem? Nur mit Wissen des Betroffenen? Oder auch ohne? Welche Daten? Nur solche, die zur Identifizierung nötig sind? Oder noch mehr? Wie bekommt man Daten wieder gelöscht (im Falle von Unschuldigen)? Geht das überhaupt? Wer hat Zugriff auf die Daten?

The Ethical, Legal and Social Implications (ELSI) Research Program

Setzte sich dafür ein, dass genetische Daten...

  • nur mit Zustimmung des Betroffenen erhoben werden
  • nicht unerlaubt an Dritte weitergegeben werden
  • nicht zum Nachteil der Betroffenen sein dürfen
  • keine Nachteile gegenüber Versicherungen oder auf Arbeitsmarkt darstellen dürfen


Gesetzliche Normen

Deutschland

Ein genetischer Fingerabdruck darf in Deutschland nur auf richterlichen Beschluss hin genommen werden. Hierbei sind zwei unterschiedliche Ansätze möglich:

  • Die Untersuchung von Spurenmaterial und Körperzellen des Beschuldigten im Rahmen der Untersuchung einer konkreten Straftat
  • Die DNA-Analyse zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren.

Die präventive DNA-Analyse erfolgt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass gegen den Beschuldigten auch künftig Strafverfahren zu führen sein werden und das dabei ein genetischer Fingerabdruck zur Ermittlung des Täters hilfreich sein kann. In einigen Bundesländern ist es der Polizei erlaubt, zur freiwilligen Abgabe eines gen. Fingerabdrucks aufzufordern.

Das Ergebnis eines DNA-Tests alleine kann nicht über Schuld oder Unschuld eines Verdächtigen entscheiden. Es wird nur als Indiz gewertet, das durch weitere ergänzt werden muss. Allerdings legen viele Verdächtige ein Geständnis ab, wenn man sie mit dem Ergebnis konfrontiert.

Außerdem ist eine Verifizierung der ersten Probe durch eine zweite vorgeschrieben, da es (durch Schlamperei, irreführende DNA-Muster oder falsche Bezeichnungen der Probe) immer wieder zu falsch-positiven Ergebnissen kommen kann. Das Ergebnis kann auch durch Knochenmarkspenden verfälscht werden.

In Deutschland erhalten die beauftragten Laboratorien aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Personendaten, sondern die Proben erhalten lediglich eine eindeutige Kennzeichnung. Dadurch ist es nur der Polizeibehörde möglich einen Zusammenhang zwischen Untersuchungsergebnissen und Personen herzustellen.

Die DNA-Reihenuntersuchung ist in der Regel die Feststellung von genetischen Fingerabdrücken der Angehörigen einer Bevölkerungsgruppe durch eine DNA-Analyse. Zur Ermittlung eines Täters, von dem DNA-Spuren vorliegen, kann sie freiwillig oder auf richterliche Anordnung durchgeführt werden. Gesetzliche Grundlage für Massengentests ist in Deutschland §81h StPO, der am 1. November 2005 in Kraft trat, jedoch wurden auch schon vorher umfangreiche Massengentests ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage durchgeführt. Die Proben und die daraus gewonnenen Daten müssen bei Nichtübereinstimmung mit der Spuren-DNA vernichtet werden; insbesondere dürfen die Daten nicht in der DNA-Analysedatei gespeichert werden. Niemand darf zur Teilnahme an dem Test gezwungen werden und die Staatsanwaltschaft darf Testverweigerer nicht allein wegen der Verweigerung der Teilnahme als Verdächtige und damit als Beschuldigte einstufen. Andernfalls würde sowohl gegen die Unschuldsvermutung als auch gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen. Kritisiert wird an den Massengentests, dass der Bürger entgegen der Unschuldsvermutung gezwungen werde, seine Unschuld zu beweisen und dessen Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt werde. Praktisch ist es so, dass Personen, die in das Fahndungsraster passen, entweder "freiwillig" an dem Gentest teilnehmen oder von der Polizei auf ein Alibi überprüft werden. Falls sie kein absolut sicheres Alibi vorlegen können, wird ein Anfangsverdacht unterstellt und ein Beschluss des Amtsgerichts zur zwangsweisen Teilnahme beantragt, der üblicherweise bewilligt wird. Man hat also nur die Wahl, entweder eine Freiwilligkeitserklärung zu unterschreiben und teilzunehmen oder ein Alibi vorzulegen. Wenn man kein sicheres Alibi nachweisen kann, muss man mit der Behandlung als Beschuldigter wegen eines schweren Verbrechens rechnen. Es werden auch die Medien kritisiert, die die Frage der Freiwilligkeit und den Ablauf der Tests ungeprüft und einseitig anhand der Aussagen der Polizei und Staatsanwaltschaft darstellen. Über die Anzahl und das Schicksal von Testverweigerern wird dagegen kaum berichtet.

Seit 1997 werden in Deutschland ohne gesetzliche Grundlage bereits Migrationskontrollen mit Hilfe von DNA-Tests durchgeführt. Hierbei wird von den Betroffenen verlangt, ihre Verwandschaft mittels DNA-Proben zu beweisen, damit z.B. der Ehepartner ebenfalls in Deutschland leben darf. Eine gesetzliche Regelung sei hier unnötig, da kein staatlicher Zugriff auf genetische Informationen erfolge. Die Behörden erhalten von den Laboren nur das Ergebnis und das Körpermaterial bleibt im Labor, wo es maximal 30 Jahre aufbewahrt werden darf. Die Tendenz scheint dahin zu gehen, bei Familienzusammenführungen grundsätzlich einen DNA-Test zu fordern - so werden vom Auswärtigen Amt die Urkunden von insgesamt 41 Staaten (u.a. Afghanistan) generell nicht anerkannt und somit eine Überprüfung notwendig.

Eine weitere Frage ist die Verwendung von Gentestproben (etwa bei Vaterschaftstests) und daraus gewonnene Daten für Forschungszwecke. Bei vielen Laboren geht das Probenmaterial laut AGB in das Eigentum des Auftragnehmers über. Was dann mit diesen Daten passiert ist nicht klar. Insbesondere Pharmafirmen, haben Interesse an Sammlungen von Blut- und Gewebeproben geäußert, die mit Angaben zum Gesundheitszustand, der Lebensweise oder dem äußeren Erscheinungsbild der Spender verbunden sind. Daten gelten als anonymisiert, wenn sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Für solche anonymisierten Daten gilt das Bundesdatenschutzgesetz nicht! Allerdings weisen Datenschützer darauf hin, dass das Reidentifizierungsrisiko mit der Größe der Probensammlung und Zunahme der technischen Analysemöglichkeiten steigt. Dies gilt vor allem, wenn eine personifizierte Referenzprobe vorliegt.

Für den Umgang mit Körpermaterialien, die bei Operationen oder diagnostischen Verfahren anfallen, gibt es keine expliziten Regelungen. Das Recht auf Selbstbestimmung der Betroffenen wird gegen das jeweilige Forschungsinteresse abgewogen. Es solle zwar vor einer weiteren Verwendung von Körpersubstanzen für Forschungszwecke der Versuch unternommen werden, eine Einwilligung des Betroffenen einzuholen. Allerdings wird davon ausgegangen, dass der Betroffene das Eigentum am Material aufgibt (und somit seine Einwilligung erklärt), wenn er nicht explizit darauf besteht, dass sein Material nicht zu verwenden ist. Auch über eine kommerzielle Nutzung ihrer Proben müssen die Betroffenen nicht aufgeklärt werden.

In regelmäßigen Abständen (bei Erwachsenen nach 10, bei Jugendlichen nach 5 Jahren) werden die Daten in der DAD überprüft und müssen gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

USA

In den Vereinigten Staaten werden die DNA-Proben von verurteilten Tätern aller 50 Bundesstaaten gesammelt und analysiert und die daraus resultierenden DNA-Profile in das Combined DNA Index System eingetragen. Die Erfassung wird in Zukunft ausgeweitet auf alle Personen, die (schuldig oder unschuldig) von einer Bundesbehörde verhaftet bzw. festgehalten werden. Dies gilt auch für Untersuchungshaft oder ähnliches. Die Behörden sind dazu verpflichtet, von allen Personen DNA-Proben zu nehmen, von denen auch „normale“ Fingerabdrücke genommen werden.

Kurzer geschichtlicher Abriss:

2000 The DNA Analysis Backlog Elimination Act
Berechtigte Bundesbehörden nur zur Sammlung von DNA-Proben von verurteilten Tätern, die bestimmter Verbrechen schuldig waren. Dazu zählen „federal offenses“ (wären in Deutschland etwa Diebstahl, Betrug etc.), „military offenses“ (Militärische Vergehen) und „District of Columbia offenses“ (Die Regierung des District of Columbia beschreibt diese Vergehen im “District of Columbia Code“)

2001 USA Patriot Act
Fügte drei Kategorien für die Abnahme von DNA-Proben dazu: 1. Jedes Vergehen, dass in Title 18, United States Code beschrieben wird; 2. Jedes Gewaltverbrechen; 3. Jeder Versuch oder die Verschwörung zu einem der o. g. Verbrechen.

2004 Justice for All Act
Erweiterte die Definitionen der notwendigen Verbrechen um jede Art von schwerem Verbrechen und erlaubt die nachträgliche Abnahme von DNA-Proben bei allen verurteilten Häftlingen, die ein schweres Verbrechen begangen haben.

2005 DNA Fingerprint Act
Erlaubt die Abnahme von DNA-Proben bei US-Bürgern, die unter Arrest stehen sowie Ausländern, die sich in den USA aufhalten.

2006 Adam Walsh Child Protection and Safety Act
Das Justizministerium darf DNA-Proben von Individuen sammeln, die verhaftet wurden, unter Anklage stehen oder bereits verurteilt wurden, oder von Ausländern, die sich in den USA aufhalten.

Es gibt allerdings Ausnahmen, die vom Justizministerium genehmigt wurden, weil der Aufwand zu groß wäre, wie z.B. die Abnahme von DNA-Proben bei allen Ausländern, die in die USA einreisen. Hier reicht in der Regel auch ein normaler Fingerabdruck.

Bis zum 31. Dezember 2008 müssen alle Behörden dafür sorgen, dass ausreichend Personal, Material und Kenntnisse zur Durchführung des „Adam Walsh Act“ zur Verfügung stehen.


Großbritannien: Klage gegen britische DNA-Datenbank[1]

5. Kommunikation

Wie versuchen die Beteiligten ihre Interessen durchzusetzen? Welche Ansichten werden vertreten?

Befürworter

Ziele: Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen, Gewöhnung ab Gentests, diese sollen Normalität werden (wie Blutabnahmen). So führte die Kaufmännische Krankenkasse Hannover einen freiwilligen genetischen Massentest bzgl. der Eisenspeicherkrankheit durch. Es wäre hier natürlich leicht, noch weitere Informationen zu erlangen, ohne Wissen der Betroffenen.

Letztendlich wird von Strafverfolgungsbehörden eine massive Ausweitung der genetischen Erfassung angestrebt.

Argumentation:

  • Man wird ja nichts Schlimmes mit den Daten anstellen, sie dienten nur der Verbrechensbekämpfung, alles sei sicher und unter Kontrolle. Beschwichtigung.
  • DNA-Datenbanken werden von einigen als diskriminierend angesehen, da bestimmten Bevölkerungsgruppen über-repräsentiert sind. Lösung: Erfassen der gesamten Bevölkerung, dies sorgt für Gleichbehandlung.
  • Anton Kraft, Leiter des DNA-Labors beim Bayerischen Landeskriminalamt: Verdächtige gestehen oft sehr schnell, sobald sie mit einer DNA-Analyse konfrontiert werden.

Aktueller Fall, indem dies sogar zutrifft: Spiegel

Gegner

Argumentation: Man sieht in vielen Bereichen, was passiert, sobald Daten erst einmal vorhanden sind. Dann kann man sie auch nutzen, plötzlich wollen viele Gruppierungen Zugriff auf die Daten (vgl. Maut-Daten, VDS). Auch die viel zitierte SIcherheit von DNA-Analysen muss oft revidiert werden: So wurde in einem Fall ein Verdächtiger für schuldig befunden, als nur fünf Abschnitte getestet wurden. Bei einer Wiederholung des Tests mit 8 Abschnitten wurde er jedoch entlastet. Nun wird gefordert 15 Abschnitte zu testen, um falsche Treffer zu vermeiden. Dem entgegnen Prolizeibehörden, dass Tatorte oft nicht genug Material für eine so detaillierte Analyse hergäben. Mit jedem fehlenden Abschnitt, sinkt allerdings die Genauigkeit, oft sind nicht einmal acht Abschnitte vorhanden, was einer Sicherheit von 1 zu 100 Mio entsprechen würde. Gerne wird auf eine 99,99%ige Sicherheit verwiesen, doch sei dies, so meinen Kritiker, eine Täuschung der Öffentlichkeit: So musste ein Sachverständiger vor Gericht seine Schätzung der Sicherheit in einem bestimmten Fall von 1 zu 3,2 Mrd. auf 1 zu 3200 herabsetzen. Die hohe Sicherheit ist demnach nur ein Idealzustand, der aber nicht immer erreicht werden kann.

Es gebe zudem auch ein "Recht auf Unwissen". Nicht jeder will schon im voraus erfahren, dass er irgendwann mit Sicherheit an einer bestimmten Krankheit leiden wird. Bei einigen bricht sie vielleicht mit 20 aus, bei anderen erst mit 70. Möglicherweise lebt einer nach einem positiven Testergebnis 40 Jahre mit schweren Depressionen und stirbt dann an einem Autounfall, bevor die Krankheit tatsächlich ausbricht.

Auch würde eine Vielzahl an Unschuldigen in die Datenbanken gelangen, wenn man alle gefundenen DNA-Spuren eines Tatorts in einer Datenbank speichert. So beklagte der europäische Datenschutzbeauftragte Hustinx, dass auch ein Unbeteiligter, der an einer Raststätte ein Glas Wasser trinke, erfasst werden könnte, wenn dort später ein Überfall stattfinde. Man könnte das Beispiel weiter treiben: Wenn die selbe Person am nächsten Tag ein Bier trinken geht und in dieser Bar später ein Mord passiert, so wäre die DNA schon mit zwei Fällen verknüpft. Eine mögliche Folge eines Abgleichs solcher Daten unter verschiedenen Ländern könnte beispielsweise ein Einreiseverbot sein.


Bevölkerung

Umfrage des Tagesspiegels (2005): "Sollen DNA-Analysen häufiger bei Ermittlungen eingesetzt werden?" Bei 599 Befragten stimmten 62% mit "ja", 38% mit "nein". Die DNA-Analyse scheint in der BEvölkerung also eher ein positiv besetzt er Begriff zu sein.

Nach einer FOCUS-Umfrage befürworten sogar 27 Prozent der Bundesbürger die Aufnahme der gesamten Bevölkerung in die BKA-Analysedatei.

Hier denken die Befragten sicherlich nur an die Verbrechensbekämpfung per DNA-Analyse, auch die "Nichts zu verbergen"-Mentalität spielt eine Rolle, da man selbst natürlich nicht davon betroffen ist.




Quellen

http://www.genome.gov/ELSI/ http://www.guardian.co.uk/uk/2005/apr/11/science.ukcrime http://www.heise.de/newsticker/US-Regierung-plant-massive-Ausweitung-der-genetischen-Erfassung--/meldung/106651 http://www.brockhaus.de/aktuell/thema.php?t_id=45&jahr=2003 http://www.zum.de/wettbewerbe/unterricht_innovativ/projekte/hebeler/humangenomeproject/index.html http://blog.kairaven.de/archives/136-Von-nationalen-DNA-Proben-globalen-DNA-Datenbanken.html http://wiki.benecke.com/index.php?title=2001_Chr._Gloegger:_Der_Genetische_Fingerabdruck http://www.newropeans-magazine.org/index.php?option=com_content&task=view&id=2059&Itemid=121 http://bis.uni-bielefeld.de/infomanager/SilverStream/Pages/Buz_Online_Detail.html;jsessionid=@8b06:112185a0c4d?query=BUZ.ID+%3D+20543 http://www.bigbrotherawards.de/2004/.hip http://www.presseportal.de/story_rss.htx?nr=657758 http://blog.kairaven.de/archives/117-Dunkles-Zeitalter-2.-Teil.html http://www.newropeans-magazine.org/?option=com_content&task=view&id=2063&Itemid=121 http://www.buergerkonferenz.de/pages/service/gendiagnostik.rtf http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/weitere-einrichtungen/datenschutzbeauftragter/informationsmaterial/weitere-themen/glaeserner-mensch-pdf,property=source.pdf https://v.hdm-stuttgart.de/seminare/ie2003/W_MarcHerb.pdf http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19295/1.html http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/gid/170/thema/codierend-nicht-codierend https://www.datenschutzzentrum.de/polizei/contradna.htm