I&G

Humboldt-Universität zu Berlin
Institut für Informatik
Informatik in Bildung und Gesellschaft

Macht

"Macht ist die Chance, in einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstrebend durchzusetzen, gleichviel, worauf die Chance beruht." Diese Definition von Max Weber prägt bis heute die Diskussion über Macht in verschiedenen Sozialwissenschaften. Die Macht hat dabei drei Aspekte:

* Der eigene Willen wird gegen Widerstreben tatsächlich durchgesetzt.

* Dem Machthaber gelingt es, eine Entscheidung zu verhindern. Damit ist zwar nicht der eigene Wille durchgesetzt, aber die Durchsetzung eines anderen Willens wurde zumindest verhindert.

* Bereits die Besetzung von Begriffen, die Deutungshoheit, ist ein Zeichen von Macht. So ist es für politische Prozesse nicht unerheblich, ob von Raub- oder von Privatkopien gesprochen wird, ob von ''Digital Rights Management'' oder von ''Digital Restriction Management''.

Die Fragen, die sich aus dieser Bestimmung ergeben sind nach Patzelt

* Wer hat welche worauf gründenden Chancen, was gegen wen durchzusetzen?

* Wo wurde bzw. wird tatsächlich von wem gegen Widerstreben wessen was durchgesetzt, und wo werden von wem zu wessen Nachteil welche Entscheidungen verhindert?

* Wer steigert durch Prägung welcher Durchführungsmittel die Chance, welche Position gegen wen durchzusetzen, oder versucht dies wenigstens? Welche Interessen liegen all dem zugrunde?

Patzelt, Werner J., Einführung in die Politikwissenschaft, Passau 1992

Letzte Änderung: 17.04.2003