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Informatik – Mensch – Gesellschaft

17.11.2005 Markenrecht

 

Zeit: 15:30-17:00

Ziele: Die Teilnehmer können den groben Inhalt des UrhG kommentieren. Sie kennen daneben die für sie grundlegenden Aspekte des KunstUrhG sowie des MarkenG.

Methode:

Juristisches Argumentieren anhand konkreter Rechtsnormen.

Konstruktion von Fallbeispielen

Verlauf:

Wichtiger als die Bearbeitung aller Teile ist die Klärung offener Fragen. Die Schülerinnen und Schüler sollten inzwischen in der Lage sein, aus der Sicht verschiedener Interessengruppen zu argumentieren, um derartige Fragen im Umgang mit Geistigem Eigentum selbstständig beantworten zu können, sie sollten daher systematisch an die Klasse zurückgespiegelt werden. „Sich ohne fremde Hilfe des eigenen Verstandes zu bedienen“ war und ist Leitmotiv des Unterrichts. 

Teil 1: Rekapitulation der Unterrichtseinheit „Geistiges Eigentum“ anhand des Inhaltsverzeichnisses des UrhG sowie des Fallbeispiels aus:

http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=280207.htm

«Die Klasse 8b der Kopernikus-Realschule beschäftigt sich im Ethikunterricht mit Weihnachtsbräuchen und möchte die Ergebnisse auf den Webseiten der Klasse präsentieren. Schülerin Sabine, die mit ihren Mitschülern Markus und Stefan das Unterthema "Weihnachtslieder" bearbeitet, hat die Idee, dass beim Aufrufen der Seite als Hintergrundmusik "Stille Nacht! Heilige Nacht!" abgespielt wird. Stefan findet im CD-Regal seiner Eltern eine Aufnahme, auf der die Regensburger Domspatzen das Lied singen. Die Aufnahme und die CD stammen aus dem Jahr 1984. Der Ethiklehrer bezweifelt, dass es erlaubt ist, ein Lied von einer CD einfach in eine Webseite zu integrieren. Stefan sieht das anders: "Das Lied ist doch schon so alt, da hat doch keiner mehr Urheberrechte dran!", ist sein Argument»

Teil 2: Arbeitsblatt KunstUrhG. Bearbeiten der Fallbeispiele 

Teil 3: Arbeitsblatt MarkenG. Hier ist lediglich hervorzuheben, dass Marken gesetzlich geschützt sind, (nicht nur) sobald sie eingetragen werden. Das Arbeitsblatt dient der Referenz. Spannender ist ein Besuch auf den Webseiten des Deutschen Patent und Markenamts:

http://publikationen.dpma.de/

Abteilung Marken, Einsteigerrecherche:

http://publikationen.dpma.de/qry_tm_beg.do

Und nun auf Schülerzuruf Marken im Feld Inhaber recherchieren. Interessant, weil exotisch sind auch Hör- und Farbmarken sowie die Abwesenheit von Geruchsmarken, wiewohl sie möglich wären.


aktualisiert am 18.01.2006