Überwachung am Arbeitsplatz

Aus Iundg2008

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Mitarbeiter: Karolina, Grathwohl, Der Koch,


Inhaltsverzeichnis

Technik

  • Geschichte: Überwachungstechnologie

Während in der frühen Industriegesellschaft die Überwachungsmaßnahmen unmittelbar durch Menschen, (z. B. "Vorarbeiter") durchgeführt wurden, ist seit dem 20. Jahrhundert meist eine gewisse Technik dazwischengeschaltet.

  • Video, Ton

Überwacht wird meistens der unmittelbare Ort des Arbeitens, manchmal aber auch Umkleidekabinen oder Lagerräume, etwa um Diebstählen vorzubeugen. Dabei werden Mitarbeiter oft nicht "live" überwacht, sondern lediglich Aufzeichnungen angefertigt, ebenso wird diese Maßnahme manchmal nur vorgetäuscht.

  • Internet

Ökonomisch ist vielleicht eher das Abblocken bestimmter Internetseiten anstelle des Überwachens der Surfaktivitäten eines jeden Mitarbeiters.

  • Sensoren

Eine etwas extensivere Form der Überwachung ist die Live-Auswertung von medizinischen Daten wie Herzfrequenz, Blutdruck etc. So kann etwa festgestellt werden, ob ein Mitarbeiter bei der Bewältigung einer Aufgabe Probleme hat.

Macht, Normen

  • Informelles Verhältnis Arbeitnehmer-Arbeitgeber

Wer traut sich "Widerstand" zu leisten? Arbeitnehmer sind sich ihrer Rechte nicht immer bewusst, und ihr Chef hat nur begrenztes Interesse, sie darüber zu unterrichten. Des weiteren könnte eine offene Auseinandersetzung das Arbeitsklima gefährden. Es stellt sich somit die Frage, was "Wehrhaftigkeit" im konkreten Fall bringt.

  • Wie können sich Arbeitnehmer wehren?

Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über bestimmte Fragen uneins sind, beispielsweise Videoüberwachung, können Betriebsrat oder Arbeitgeber eine "Einigungsstelle" einrichten. Doch auch deren Entscheidung kann angegriffen werden, so etwa in diesem Fall .

  • Recht

Abgesehen von der Rechtssprechung, die von einem "Verhältnismäßigkeitsgrundsatz" ausgeht (etwa: Videoüberwachung nur bei konkretem Verdacht auf Straftaten oder schwere Verfehlungen), ist u. a. das Betriebsverfassungsgesetz maßgeblich .


Ideologien

  • unterschiedliche kulturelle Bewertung (Europa-China-USA...)
  • unterschiedliche Rechtfertigungsgründe
  • Ausmaß der Überwachung in verschiedenen Ländern

Den Überwachungsmaßnahmen muss nicht notwendigerweise Mißtrauen zugrundeliegen. Beispielsweise führt Microsoft in diesem Patentantrag eine Reihe von Gründen an, inwieweit Überwachung sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern helfen kann, Probleme zu lösen und effizienter zu arbeiten.

Arbeitgebersicht

  • Fleiß des Arbeitnehmers muss überprüft werden
  • Vergleich von Leistungen
  • Aufspüren von Problem- und Störquellen
  • Fürsorge(?)
  • Ziel: mehr Produktivität, mehr Profit, mehr Macht(?)

Arbeitnehmersicht

  • Vertrauen

Sofern der Arbeitgeber seinen Angestellten nicht vertraut, ist selbstredend das Vertrauensverhältnis geschädigt, das wiederum auf Gegenseitigkeit basiert.

  • Persönlichkeitsrecht

Beachtet werden muss nicht nur die Motivation des Chefs, sondern auch die Wünsche der Mitarbeiter. In unserer Rechtsordnung sollte es bereits erhebliches Gewicht haben, wenn eine Person es ablehnt, überwacht zu werden.

  • Fraglich: Arbeitet man besser, wenn man überwacht wird?

Eine anderes denkbares Konzept ist das folgende: die Gelder für Überwachungsmaßnahmen sind einzusparen und stattdessen in eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und höhere Gehälter zu investieren. Die Attraktivität der Arbeitsplätze steigt, die Qualität der Arbeit ebenso, allein schon


Kommunikation

  • Öffentliche Meinung

In der innerbetrieblichen Kommunikation scheint zunächst keine der beiden Seiten bevor- oder benachteiligt zu sein, abgesehen von den Daten, die dem Arbeitgeber durch seine Überwachungskanäle zugespielt werden. Etwa die Hälfte der Arbeitnehmer hat (laut Mummert Consulting) für Überwachungsmaßnahmen Verständnis. Die Öffentliche Meinung hingegen scheint der Idee der Überwachung eher abgeneigt zu sein. Artikel wie etwa "Lidl ist überall" (Stern) stoßen offenbar auf fruchtbaren Boden; die Angst (oder das Unwohlsein) vor Big Brother kann im gesellschaftlichen Bewusstsein klar ausgemacht werden.