Filesharing: Ein Schaden für die Musikindustrie?
Aus Iundg2008
Bearbeitung erfolgt durch: SJ, Mirco_m, Kiesel
Inhaltsverzeichnis |
Technik:
Hardware
Die Hardware spielt beim Vorhaben, Filesharing zu betreiben keine allzu große Rolle. Man braucht als Mindestanforderungen lediglich einen halbwegs aktuellen Rechner und einen Zugang zum Internet. Dieser sollte eine hohe down- und upload Rate aufweisen. Die User haben meist einen Breitbandanschluss (DSL) verbunden mit einem Internet Pauschaltarif (Flatrate), der von einem der vielen Internetprovider (T-Online, Versatel, 1&1, u.a.) angeboten wird. Die Kosten belaufen sich derzeit im Schnitt für den Internetzugang mit Flatrate zwischen 20€ (Downstream bis zu 2048 kbit/s und Upstream bis zu 384 kbit/s) und 30€ (Downstream bis zu 16000 kbit/s, Upstream bis zu 800 kbit/s). Für das Filesharing von Musikdateien, zum Beispiel Dateien im mp3-Format (seit 1992 eingeführt) mit einer von der Datenrate abhängigen Größe von im Durchschnitt 4MByte, reichte den Usern im Jahr 1999, als das erste Tauschportal seinen Dienst antrat, ein Schmalbandanschluss, wie ISDN (Down- und Upstream max. 128 kbit/s) aus.
Beispiel (best-case): Downloadzeit einer mp3-Datei mit einer Größe von 4MByte
ISDN (64kbit/s) : 9 Minuten DSL2000 (2048kbit/s) : 16 Sekunden DSL16000 (16000kbit/s): 2 Sekunden
Entwicklung
Das Filesharing ist nicht viel jünger als die Datei sowie die Existenz verschiedener Nutzer. Bereits Ende der 1980er Jahre wurden Disketten mit Software zwischen den Nutzern ausgetauscht. Das Kopieren von Musik-Kassetten (Schulhoftausch) war damals schon bekannt. Mit dem Aufkommen des Computernetzwerks ist es möglich geworden, den Vorgang des Tauschens und Kopierens schnell und Computer-unterstützt durchzuführen. Filesharing im engeren Sinne erst durch das Internet gewonnen. Durch die Einführung des File Transfer Protocol 1985 wurde der Dateitransfer zwischen zwei Rechnern, Server und Client, möglich. Die entstandenen FTP-Archive spiegelten sich gegenseitig, so dass sich deren Inhalte kaum unterschieden. Die Nutzer wählten bedingt durch die Dateitransferkosten den schnellsten FTP-Server aus. Durch Einführung von Pauschaltarifen wurde es dem Privatuser finanziell möglich selbst FTP-Server zu betreiben. Als Endnutzer machte es wenig Sinn, ihren FTP-Server selbst mit frei kopierbarer Software zu füllen. Stattdessen war es interessanter die Dateien, die nicht ohne weiteres frei erhältlich waren anzubieten. Die Benutzer konnten sowohl Dateien vom Server, als auch auf den Server laden. Der „Schulhoftausch“ verlagerte sich in die digitale Netzwelt. Dennoch hielt sich der Vorgang etwas auf den Server zu laden eher in Grenzen. Vielmehr wurde durch Leecher vom Server geladen. Darauf hin entstanden Accounts, die meist mit einem Download/Upload-Ratio versehen wurden. Mit anderen Worten durften nur registrierte User, die selbst Dateien auf den Server luden, auch Dateien von diesem downloaden. Das Filesharing durch FTP-Server war ein „Anbietermark“, man klickte sich durch die Verzeichnisstruktur auf der Suche nach etwas Interessantem. Erst mit Napster und anderen Filesharing-Systemen gelang der Umschwung zum „Nachfragermarkt“, d.h. der Nutzer wählt, was ihn interessiert.
Netzwerke
Napster
Im Jahr 1998 veröffentlichte Shawn Fanning das Programm Napster mit dem Ziel, den Austausch von MP3-Dateien über das Internet zu erleichtern. Neu an dieser Musiktauschbörse war der Ansatz einer Rechner-zu-Rechner-Verbindungen (Peer-to-Peer). Der Napster Client stellt Suchanfragen an einen zentralen Server im Internet, der diese Anfragen mit Daten (Liste von lokal verfügbare MP3 Dateien) beantwortet, die von allen angemeldeten Clients bei deren Anmeldevorgang übermittelt wurden. Das Ergebnis der Suchanfrage ist eine Liste mit den IP-Adressen der Clients, die über die gesuchte Datei verfügen. Mit Kenntnis der IP-Adressen ist es möglich eine Direktverbindung zu einem anderen Client aufzubauen um Dateien zu übertragen.
Durch das Prinzip des zentralen Servers könnte die Musikindustrie die Schließung der Server auf rechtlichem Wege erzwingen. Napster wurde daraufhin Mitte 2001 eingestellt und später in einen kommerziellen Musikdienst umgewandelt.
Das Napster Netzwerk stellt einen Vertreter der erste Generation von Filesharing-Tools dar.
Gnutella
Bei Gnuetella handelt es sich um ein so genanntes dezentrales Netzwerk, es kommt ohne zentrale Server aus und erreicht damit eine hohe Ausfallsicherheit. Damit das Netzwerk funktioniert und Suchanfragen abgesetzt und beantwortet werden können, ist es nötig, dass ein Client mindestens einen weiteren Client (einen so genannten „node“) kennt. Dies wird über die Verteilung von Host-Listen erreicht. Stellen zwei Clients eine Verbindung her wird die Information aller erreichbaren nodes zwischen beiden ausgetauscht und dies kontaktiert. Das passiert so lange bis einer vorgegebene Anzahl von Verbindungen erreicht ist. Bei einer Suchanfrage wird diese an alle bekannten nodes weitergeleitet, diese wiederum leite die Anfrage an alle ihnen bekannten nodes weiter bis die entsprechende Datei gefunden wurde. Da kein zentraler Suchserver zu Verfügung steht wird durch eine Anfrage hohe Netzwerklast verursacht und die Dauer der Anfrage kann sehr lang werden. Wurde ein node gefunden der die Datei zur Verfügung stellt wir eine Direktverbindung hergestellt und die Datei übertragen.
FastTrack
FastTrack ist ein semi-denzentrales Netzwerk, dass auf Gnutella basiert und um supernodes, die als temporäre Suchserver dienen, erweitert wurde. Jeder Client kann supernode werden, wenn ihm eine gewisse Bandbreite und Leistungsfähigkeit zur Verfügung steht. Um Verbindung mit dem Netzwerk herstellen zu können, muss min. ein supernode bekannt sei, der dem Client eine Liste alle aktiven supernodes mitteilt, die dieser beim nächsten Verbindungsaufbau mit verwendet. Bei der Anmeldung informiert der Client den Server über alle von ihm zur Verfügung gestellten Dateien und wickelt alle Suchanfragen über den gleich Server ab. Um die Suchanfragen zu bearbeiten kommunizieren die supernodes untereinander und liefern IP-Adressen zurück, damit der Client Direktverbindungen zu anderen Clients aufbauen und die Datei per HTTP übertragen kann. Fast sowie Gnutella sind Netzwerke der zweiten Filesharin-Generation.
eDonkey2000
Ursprünglich funktionierte das eDonkey2000 (eD2K) ebenfalls mit mehreren zentralen Suchservern, an den sich die Clients anmelden und Metadaten über ihre freigegebenen Daten mitteilten. Die Übertragung der Dateien findet zwischen peers statt. Dateien können dabei von mehreren peers gleichzeitig heruntergeladen werden und nicht komplett übertragende Dateien können ebenfalls zu Verfügung gestellt werden.
Um das Problem der hohen Netzwerklast des Servers, die bei Suchanfragen entsteht, zu lösen wurden Clients entwickelt, die den Kademlia-Algorithmus verwendet. Dieser implementiert eine verteilte Hashtabelle um Informationen in einem serverlosen Netzwerk zu verwalten. Da die Suchanfragen in einem dezentralen Netzwerk sehr lange dauern entschied man sich servergestützte Suche und serverlose Suche parallel ablaufen zu lassen um den Server zu entlasten.
BitTorrent
BitTorrent ist ein Filesharing-Protokoll bei dem die Verteilung von großen Datenmenge im Vordergrund steht. Es existiert wieder ein Server, der sogenannte tracker, der Metadaten zu Dateien verwaltet. Der Client benötigt eine so genannt Torrent-Datei in der sich Informationen zum tracker (IP-Adresse) und zur herunter zuladenden Datei (Prüfsumme, Dateiname, Dateigröße) befinden, um eine oder mehrere Datei(en) übertragen zu können. Der tracker teilt dem Client mit, welche anderen Clients gesuchte Dateien oder Teile davon (chunk) bereitstellen. Im gesammten Netzwerk werden nur die Dateien getauscht, die über Torrent-Dateien bereitgestellt werden.
In neueren Versionen der Protokolls ist der trackerlose Betrieb vorgesehen, ähnlich wie beim eDonkey2000 Protokoll. Alle Protokolle die auf Basis eine verteilten Hashtabelle arbeiten zählt man zu den Filesharing-Protokollen der dritten Generation.
Macht
Der Diskurs über Filesharing findet weltweit statt und ist nicht nur auf die Musik ausgerichtet. Deshalb existieren Akteure, die sich nicht nur, bzw. nicht eindeutig auf die Musik beziehen.
Musiker, Musikindustrie und deren Vertreterverbände
Unter den Musikern gibt es keine eindeutige Meinung, sondern es existiert eine Spaltung in die zwei entgegengesetzten Lager. Vor allem unabhängige Musiker sehen das Filesharing durchaus positiv an, da dadurch ihre Bekanntheit steigt. Musiker, die jedoch durch den Verkauf von Tonträgern am Umsatz beteiligt sind, sehen im Filesharing die kapitale Gefahr.
Beispiel: Wer kriegt wie viel vom Verkauf einer CD (ca. 19€) Quelle
Musiker/Band : ca. 2 Euro Plattenfirma (Anteil ohne Vertrieb, Werbung usw.): ca. 1 Euro Vertrieb : ca. 4 Euro Werbung, Promotion : ca. 2,50 Euro Herstellung : ca. 0,60-1,30 Euro Verlag/Urheber : ca. 1 Euro Handel : ca. 4 Euro Mehrwertsteuer : ca. 3,20 Euro (19%)
Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) ist der Weltverband der Phonoindustrie. Gegründet 1933, zählt die Wahrung der Urheberrechte im internationalen Raum zu seinen Aufgaben. Die IFPI-Zentrale in London ist das Bindeglied für die nationalen Phonoverbände in 75 Ländern und Partnern in weiteren 48 Ländern. Regionale Zentralen existieren in Brüssel, Hongkong und Miami bzw. in Moskau (GUS-Staaten).
Auszug aus der Webseite Quelle: IFPI's mission:
- Promote the value of recorded music - Safeguard the rights of record producers - Expand the commercial uses of recorded music
Zu den jüngsten Kampagnen der IFPI zählt die „worldwide music download information campaign“. Es handelt sich dabei um einen Leitfaden über das legale downloaden von Musik mittels Handy und Internet für Schüler, Lehrer und Eltern. Die Informationsbroschüre kann man hierdownloaden.
Der Bundesverband Musikindustrie ist das deutsche Pendant zur IFPI. Er vertritt die Interessen von rund 350 Labels und Musikunternehmen, die rund 90% des deutschen Musikmarktes repräsentieren. Zu den Zielen gehören: die Weiterentwicklung des nationalen und internationalen Urheberrechts, die Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen für einen effizienten Schutz geistigen Eigentums, sowie die Anerkennung von Musik als wichtigen Kultur- und Wirtschaftsfaktor. Mit Hilfe der GfK (Deutschlands größtes Marktforschungsunternehmen und die Nummer 5 weltweit) gibt die BMI die jährliche Brennerstudie heraus. Dabei werden 10.000 Deutsche repräsentativ für 64.Mio. ab dem 10 Lebensalter zum Beispiel über die Ausstattung mit Hardware, das Brennen von Inhalten und den Download von Musik befragt.
Auszug aus der GfK-Studie2007: „Die Anzahl herunter geladener Musik lag im Jahr 2006 bei rund 465 Millionen, dies entspricht einem Rückgang um circa 9%. Andererseits stieg die Zahl der Downloader von 8,2 auf 9,4 Millionen an (+15%), wobei dieser Zuwachs insb. durch die Altersgruppe 30-49 Jahre bzw. die Downloader im kommerziellen Bereich bedingt ist. Obwohl 33% aller Downloader angeben, ausschließlich kostenpflichtige Angebote zu nutzen, liegt der Mengen-Anteil aufgrund der nach wie vor stark unterschiedlichen Intensität nur bei 6%. Insgesamt geben 42% aller Downloader an, (auch) kostenpflichtige Downloads zu nutzen. Die Tauschbörsen haben hinsichtlich der Nutzeranzahl an Attraktivität verloren, bleiben aber aufgrund der hohen Nutzungsintensität auf Mengenseite mit 80% Anteil der wichtigste Bereich.“
Bild: Vergleich zwischen Personen die legal/illegal Musik aus dem Netz laden
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen GVUwird von der Musikindustrie finanziert. Ihre Aufgabe ist es Verstöße gegen das Urheberrecht ihrer Mitglieder zu erfassen und diese an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Darüber hinaus leistet sie Aufklärungsarbeit durch Referate in der Öffentlichkeit in Bezug auf urheberrechtliche Problemstellungen. Durch Raubkopien und Filesharing entstehe ein hoher wirtschaftlicher und kultureller Schaden für die gesamte Volkswirtschaft. In einer Pressemitteilung vom 25. April 2008 fordert die GVU derzeit eine intensivere Zusammenarbeit mit den Internetserviceprovidern, Rechteinhabern, Datenschützern und Politik. Ferner heißt es „ISPs sollen zunächst Warnhinweise an Kunden versenden, die durch illegales Downloaden aufgefallen sind. Bei Wiederholungsfällen drohen im Rahmen eines abgestuften Sanktionsmechanismus zunächst zeitweise Einschränkungen und letztlich die Kündigung des Providervertrags.“
Industrie und Verbände
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien [1]ist das Sprachrohr der Informations- und Telekommunikationstechnologie (ITK) Unternehmen, dazu gehören Geräte-Hersteller, Anbieter von Software, IT-Services sowie von Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation, Consumer Electronics und Content Provider. Bitkom ist gegen Zwangsabgabe für Geräte, Speichermedien oder Zubehör die das Kopieren ermöglichen, und sieht die Existenz ihrer Teilnehmer für gefährdet und fordert daher individuellle Abrechnungssysteme. Die Pauschalabgabe „führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen.“ (Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM).
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft(eco) versteht sich als Interessensvertreter und Förderer aller Unternehmen, die mit oder im Internet wirtschaftliche Wertschöpfung betreiben (u.a. AOL, ARCOR, SAP, Siemens). Eco richtet sich gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung, er kritisiert die unzureichende finanzielle Entschädigung gegenüber Betreibern von Telekommunikationsanlagen die verpflichtet sind, Vorkehrungen für die Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen zu treffen und unterstützt grundsätzlich Bemühungen um eine Verbesserung des Schutzes des geistigen Eigentums.
Filesharing-Plattformen Die Filesharing Plattformen nehmen am Diskurs nicht teil und Erwähnung finden sie höchstens bei Pressemitteilungen über Gerichtsverfahren, als Angeklagter: Napster-Urteil schriftlich, Kazaa: Klage wegen Verletzung des Copyrights.
Filesharing-Nutzer Sie sind kaum im öffentlichen Diskurs vertreten. Die Medien berichten über jene hauptsächlich bei erfolgreicher Klage der Musikindustrien: Saftige Strafe für illegale Musik-Downloads.
Ideologie
Die Mehrheit der Befürworter des Filesharings ist der Meinung, dass der Austausch von Liedern zwischen Privatusern nicht schadet, sondern beim CD-Verkauf hilft. Die Musiker sollten davon profitieren, dass ihre Musik durch Zirkulation im Internet mehr Fans zu sich bringen. Das mag bei unbekannten (angehenden) Musikern (Bootlegs) durchaus der Fall sein, nicht aber bei Musikern, deren Songs ständig von Radiosendern oder Musikkanälen, wie viva etc., gespielt werden. Als Beispiel, sei hier die portugiesische Sängerin Mia Rose und die deutsche Mina (How the angels fly) erwähnt, die ihre Bekanntheit durch Plattformen wie youtube.com oder myvideo.de erlangten. Einige P2P Nutzer sind der Ansicht, dass wenn das Runtergeladene gefällt, sie sich auch das CD-Album von dem Musiker/der Musikerin kaufen werden. Auch diese Aussage ist fraglich, denn warum soll man sich etwas kaufen, was man ja eigentlich schon besitzt? Die Ursachen im illegalen Musikdownload liegen im rationalen Verhalten des Users. Mit anderen Worten, dort wo gleiche Ware am billigsten ist wird „gekauft“ bzw. „gestohlen“. Gestützt von der Bequemlichkeit und der angeblichen Unbeobachtbarkeit nimmt er sich was er braucht – im Laden sind sichtbare Kameras oder Ladendetektive, im Internet aber augenscheinlich nicht.
Plattenfirmen und Distributoren haben ein großes kommerzielles Interesse an dem Verkauf von Musik. Für sie ist es aber schwer einsehbar, dass Musik in digitalisierter Form nahezu ohne Kosten kopiert und verteilt werden kann. Und dies sogar durch den Konsumenten. Nach ihrer Vorstellung muss dieses mittels strenger Kontrolle der so genannten „Digitalen Rechte“ über Digital Rights Management Systeme verhindern bzw. kontrolliert werden. DRM-Systeme verwirklichen die Idee der Zugriffskontrolle digitaler Inhalte mit Hilfe kryptografischer Verfahren. Realisiert wird dies, indem ein beliebiger digitaler Inhalt durch Verschlüsselung eindeutig an eine Lizenz gebunden wird. Ohne die zum digitalen Inhalt gehörige gültige Lizenz kann der Benutzer zwar das Gerät oder den Datenträger erwerben, nicht jedoch auf den Inhalt zugreifen. Die Idee des Digital Rights Management konnte sich nicht durchsetzen. Nachdem EMI den Anfang gemacht hat und in Verbindung mit Apple DRM-freie Musik anbietet, wuchsen die Nutzerzahlen von Musikportalen weiter. Begünstigt wird diese Entwicklung auch durch die schärfere Verfolgung der Nutzer von P2P-Tauschbörsen, die immer öfter mit juristischen Konsequenzen rechnen müssen.
Initiativen gegen das Urheberrecht:
- European Digital Rights Initiative
Normen
Während das Filesharing ein globaler Prozess ist, findet die Rechtssprechung auf nationaler Ebene statt. Hier gilt das Urheberrecht. Jedes Musikstück und jede Musikaufnahme ist bereits mit ihrem Entstehen, urheberrechtlich geschützt. Eine eigene Registrierung ist dafür nicht notwendig. Die Schutzfristen für Musikaufnahmen liegen in Deutschland bei 50 Jahren nach der Veröffentlichung. Die Musikindustrie ist daran interessiert, diesen Zeitraum auf bis zu 100 Jahre zu verlängern. Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers. Man könnte meinen das klassische Werke in digitaler Form zum Beispiel von Mozart frei im Netz angeboten werden dürfen. Das trifft jedoch nur zu wenn es sich um eine Aufnahme von Mozart handelt – eher unwahrscheinlich. D.h. wenn beispielsweise die Berliner Symphoniker eine CD mit Mozarts Werken aufnehmen, so beginnt die Schutzfrist erneut und die Rechte liegen bei den Musikproduzenten. Quelle
Das deutsche Urheberrecht (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) von 1965 ist seit 2003, angepasst auf aktuelle technische Entwicklungen reformiert worden. Die letzte Änderung „Zweiter Korb“ trat am 1.Januar 2008 in Kraft. Laut Bundesregierung ist es das Ziel einen „fairen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der Geräteindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb“ Quelle zu schaffen. Verbraucherschützer sehen das Gesetz als Sieg der Musikindustrie-Lobby über Konsumenteninteressen. Vertreter der Musikindustrie hingegen sehen ihre Rechte und die Rechte der Künstler gegenüber dem ausufernden Austausch von ‚Raubkopien’ in Filesharing-Netzen besser gewahrt, die ihrer Meinung nach die Ursache sind für die Einbrüche der Umsätze beim CD-Verkauf.
In Bezug auf Filesharing sind die folgenden Aspekte von Relevanz: Nach §53 UrhG darf eine natürliche Person Musik zum privaten Gebrauch kopieren, sofern sie nicht aus einer rechtswidrigen Quelle stammt. Diese Vervielfältigung darf auch durch andere stattfinden, sofern sie nicht dem Erwerbszweck dient. „Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes … dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden“ (§95 UrhG). Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Als Ausgleich für den Einnahmeausfall des Urhebers, der durch die Privatkopie entstanden ist, wird eine Pauschalabgabe auf (analoge wie digitale) Geräte und Speichermedien erhoben. Diese Abgabe wird über die Verwertungsgesellschaften an die Künstler ausgeschüttet. Der Download einer Datei auf die Festplatte stellt eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 Abs. 2 UrhG[16] dar. Nach den geplanten Änderungen im Auskunftsrecht kann die Musikindustrie zukünftig bei „Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung“ von den Internet-Providern Auskunft über Nutzerdaten verlangen. Das bedeutet, dass nicht nur wie bisher Staatsanwaltschaften, sondern nun auch Unternehmen dieses Auskunftsrecht zur Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche bekommen.
Bild: Wie Raubkopierer erwischt werden.
Bei der Beurteilung der Folgen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht wird zwischen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen unterschieden. Zivilrechtlich kann derjenige, der ein fremdes Urheberrecht verletzt, von dem geschädigten Bürger oder Unternehmen für Schadensersatzzahlungen in Anspruch genommen werden. Das Strafrecht greift dort ein, wo der Staat gegen einen Bürger ermittelt, ihn anklagt und gegebenenfalls verurteilt, weil der Bürger gegen staatlich geregelte Strafnormen verstoßen hat. Für das Filesharing kommen die Paragraphen 106 UrhG und 108 UrhG in Betracht. In denen heißt es: „Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ „Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.“ Die Tat wird aber nur auf Antrag verfolgt. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft erst dann anfängt zu ermitteln, wenn ein Dritter einen Strafantrag stellt. Neben den strafrechtlichen Folgen ist mit zivilrechtlichen zu rechnen. Wer ein fremdes Urheberrecht verletzt, muss für den entstehenden Schaden einen Schadensersatz leisten. Die Höhe liegt im Ermessen des Gerichtes. Als Richtmaß kann man als Höchstgrenze den Preis annehmen, der beim Kauf eines Originals zu entrichten gewesen wäre.
Weiterführende Literatur:
- Jeanette Hofmann (Hrsg.) Wissen und Eigentum Geschichte, Recht und Ökonomie stoff loser Güter
Kommunikation
Musikindustrie
Die Musikindustrie versucht nach wie vor auf den Schaden durch Musikpiraterie deutlich hinzuweisen. Dies geschieht einerseits durch Veröffentlichung von Statistiken mit rein informativem Charakter, aber auch durch geziehlte Anprangerung wie z.B. die Kampagne Kein Kavaliersdelikt.
Auf der Homepage des Bundesverband Musikindustrie läuft gleich oben ein Counter der die Menge der ständig wachsenden illegalen Kopien aufzeigen soll. Außerdem kann man sich über aktuelle gerichtliche Beschlüsse informieren, die den Besucher der Seite offensichtlich vor den Konsequenzen des illegalen Musik-Filesharings warnen sollen.
Man kann also sagen, die Musikindustrie sieht das Recht auf ihrer Seite und ist bemüht so viele Argumente wie möglich gegen Musikpiraterie aufzuzeigen.
Musiker
Das die Musiker selbst in ihrer Meinung nicht einig sind zeigen auch die verschiedenen öffentlichen Aussagen zum Thema Musikpiraterie.
So findet man einige, die kostenloses und uneingeschränktes Filesharing unterstützen, ja sich sogar selbst dazu bekennen. Manu Chao und einige Kollegen haben in Frankreich sogar die Kampagne "Free up music!" ins Leben gerufen, die gegen die Kriminalisierung von Musiktauschbörsen eintritt. Dabei gibt der Musiker selbst zu ein "potentieller Musikpirat" zu sein. Quelle
Auch Dieter Bohlen spricht sich in einem Interview für Musik-Filesharing und gegen die Kriminalisierung aus.
Viele Musiker allerdings weisen darauf hin, dass sie ja von ihrer Musik auch leben wollen und es daher unfair ist, wenn ihre Fans nichts mehr für die Songs bezahlen. Sie sehen aber ein, dass ein Verbot des Musikdownloads nicht sinnvoll ist. Quelle
Daher haben sie sich dazu entschieden, ihre Musik von vornerein legal und konstenpflichtig zum Download zur verfügung zu stellen. Dabei wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein Musikaustausch verboten ist, wie z.B. im FAQ der Downloadseite von "Die Ärzte".
Manche Musiker haben offenbar sogar Angst vor Musikpiraten wie Artikel über U2 und Madonna zeigen.
Die Meinung der Künstler bleibt also gespalten, aber viele Werben für den kostenpflichtigen und legalen Download.
Medien
In den öffentlichen Medien, vor allem aber auf Informativen Webseiten, wird versucht das Thema von mehreren Seiten zu belichten. So werden natürlich aktuelle Gerichtsbeschlüsse dargestellt aber auch Studien und Meinungen die für den unbeschränkten Download sprechen veröffentlicht. So findet man eine Studie die besagt, das File-sharing gut für die Gesellschaft ist auf einer News-Seite für IT-Anwender. Sogar im ARD Tagesschau Archiv findet man ein Interview mit dem Titel Von Fairsharing profitieren alle.
Es scheint also, dass die öffentlichen Medien im allgemeinen keine der Parteien im Musikpiraterie-Streit unterstützen oder bevorzugen, sondern versuchen ohne Wertung zu informieren.