Zensur des Internets Rechtliches Umfeld

Aus Iundg2008

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  • u.a. "[...] Die sich mehrenden Zensurmaßnahmen besonders in Asien und in den muslimischen Ländern könnten nämlich die Vermarktung von Werbung behindern. "Zensur ist die primäre Handelsbarriere, mit der wir konfrontiert sind" [...]" TP: Google und die Meinungsfreiheit

  • "[...]Sperrung von Websites, juristische Sanktionen für böse Absichten sowie Haftstrafen für die Verbreitung chemischer und physikalischer Formeln.[...]" [1]
  • Sperrverfügungen in Dtl. am Beispiel von Nazi-Websites[2]
  • Vielleicht reicht ein Anruf bei meinem Provider um millstone.hu-berlin.de sperren zu lassen wegen ... ? Was ist erforderlich um eine DNS Sperrverfügung zu erwirken ?

Seminararbeit im Rahmen des Seminars: "Krisen in Computernetzen" an der Fachhochschule München (Sehr guter Überblick, evt. Diskursvorstellung basierend auf den Themen) [3]

  • "Im Internet-Mutterland USA scheiterten staatliche Zensuroffensiven wie der [local] Communications Decency Act (CDA) oder der [local] Child Online Protection Act (COPA) stets vor Gericht. Diese Urteile schützten nicht nur Amerikaner, sondern Menschen überall auf der Welt vor Zensur. Dadurch, dass sie auf amerikanischen Servern sowohl Inhalte abrufen als auch anbieten konnten, waren sie indirekt von der amerikanischen Verfassung behütet, die durchaus umfassendere Abwehrrechte gegen den Staat gewährt als beispielsweise das deutsche Grundgesetz."[4]
  • "Andere Länder, andere Sitten Homosexualität etwa wird in vielen Ländern schwer bestraft – in Deutschland ist sie nach Aussagen [extern] führender Politiker "gut so." Die Bundesrepublik Deutschland wiederum kriminalisiert die Verwendung nationalsozialistischen Symbolguts und die Leugnung des Holocaust, während in den USA Holocaustleugner zu Diskussionen in Schulen eingeladen werden.[3] Irland verbietet Informationen über britische Abtreibungskliniken, in Ontario gilt Volker Schlöndorffs Film "Die Blechtrommel" als Kinderpornographie und in Alabama ist seit April 1998 der Verkauf von Vibratoren gesetzlich untersagt[4] . In Japan definierte die Rechtsprechung bis in die 1990er Material dann als "schädlich für die öffentliche Moral", wenn Schamhaare und Penisse sichtbar waren. Dagegen war die Darstellung des Geschlechtsaktes – auch in Magazinen für Jugendliche – kein Problem.[5] In Filmen und Serien von Toshio Maeda konnten deshalb Monster mit penisähnlichen Tentakeln Mädchen ohne Schamhaare vergewaltigen – was nach den alten japanischen Zensurvorschriften völlig unbeanstandet blieb. Die wegen der japanischen Zensur eingefügte Symbolik lässt die Filme außerhalb Japans perverser wirken als das Verbotene, für das die Symbole stehen. Umgekehrt werden die Eigenheiten deutscher Zensur, wie die Verwendung von grünem Schleim statt Blut in Computerspielen, von Japanern, die nach Deutschland kommen, als besondere Perversion empfunden. "[5]