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Videoüberwachung und Bürgerrechte
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www.ak-videoueberwachung.de


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Impressum
Stand: 15.05.02

Kurzinformation/Aufruf
Warum die Gründung eines Arbeitskreises?
Mögliche Aufgaben
Was das Gründungstreffen leisten soll
Initiatoren
Anreise
Anmeldung (bis 1. Juni 2002)

Kurzinformation/Aufruf

Aufruf zur Teilnahme am Gründungstreffen des Arbeitskreises "Videoüberwachung und Bürgerrechte"

Freitag, den 7. Juni 2002
13:00 - 16:00 Uhr
PALISA.DE, Palisadenstr. 48, 10243 Berlin-Friedrichshain
ÖPNV: U5 bis Bhf. Weberwiese, Bus 340, 142

im Rahmen der Konferenz
Save Privacy. Grenzverschiebungen im digitalen Zeitalter
am 7./8. Juni. 2002

Der bundesweite Arbeitskreis "Videoüberwachung und Bürgerrechte" will den Austausch zum Thema fördern und als "Frühwarn- und Beobachtungsgremium" dienen. Auf dem Gründungstreffen soll versucht werden, ein Informationsnetzwerk zu konstituieren und erste gemeinsame Zielsetzungen für eine Zusammenarbeit zu entwickeln. Dabei sollten ExpertInnen möglichst vieler Fachrichtungen zusammenkommen. Sie sind herzlich eingeladen mitzugestalten!


Warum die Gründung eines Arbeitskreises?

In Deutschland wird Videoüberwachung immer mehr zu einem Alltagsphänomen. Unterschiedlichste Räume wurden auf ihre Eignung hin erprobt und in den meisten Fällen ihre versuchsweise Überwachung in eine dauerhafte Maßnahme überführt. Hält sich die Überwachung des öffentlichen Raumes noch in Grenzen, so vermittelt die Anhäufung von Anwendungsbeispielen zunehmend den Eindruck, dass die weitere Ausdehnung nur eine Frage der Zeit ist: Videoüberwachung gilt als Wachstumsmarkt.

Die Unübersichtlichkeit der überwachten Kontexte wird ergänzt und gesteigert durch eine Vermischung von privaten und staatlichen Maßnahmen. Es entwickelt sich zunehmend eine Grauzone zwischen privaten und öffentlichen Betreibern, die nicht zuletzt die durch das 'Recht auf informationelle Selbstbestimmung' gebotene Transparenz der Überwachung in den Schatten stellt. Als ein alltäglich gewordenes Phänomen hüllt sich der gesichtslose Blick der Kamera in Intransparenz.

Freiheit wird in dem Moment eingeschränkt, wo nicht mehr erkennbar ist, welche Stellen Informationen erheben, sammeln und wie sie damit umgehen. Wer unsicher ist, ob sein Verhalten jederzeit notiert und als Information gespeichert, wie es interpretiert oder weitergegeben wird, ist versucht nicht aufzufallen.

So sehr die Videoüberwachung auf die Erzeugung sicherer oder auch Wiedergewinnung unsicherer Räume zielt und sich damit ihre Legitimation verschafft, sie erzeugt letztendlich eine Atmosphäre des Misstrauens, die sich räumlich durch die Asymmetrie von Sehen und Gesehenwerden ausdrückt und zeitlich durch die vollkommene Relativierung von Gegenwart durch die andauernde und lauernde Erwartung eines künftigen Ernstfalls beschreiben lässt.

Legt man das 'Recht auf informationelle Selbstbestimmung' des 'Volkszählungsurteils' des Bundesverfassungsgerichts von 1983 als Maßstab an, so zeigt sich, dass die sicherheitspolitische Debatten, wie sie in den letzten Jahren, aber verstärkt auch seit den letzten Monaten wieder geführt werden, ein Herabsetzen der Persönlichkeits- und Freiheitsrechte im allgemeinen und damit der Schranken für einen Einsatz von Videoüberwachung im besonderen bewirkt haben. Kennzeichnend ist hierfür der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 05. Mai 2000, mit dem polizeiliche Videoüberwachung als "ein geeignetes Mittel [...] der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung" an so genannten "Kriminalitätsbrennpunkten" grundsätzlich anerkannt wurde, ohne zuvor geäußerte Bedenken genauer geprüft zu haben.

Aber auch die öffentliche Akzeptanz - laut Umfragen erachten die Bürger Videoüberwachung mehrheitlich für sinnvoll - zeigt eine Grenzverschiebung an. Die aus dieser Verlagerung resultierende Inkongruenz zwischen dem Konzept des Datenschutzes zum einen und der Berufung auf ein 'Grundrecht auf Sicherheit' zum anderen führt letztlich zu einer gesetzesgeberischen Schieflage, wobei systemisch die Durchsetzung der Videoüberwachung auf der Grundlage bzw. durch Änderung von Polizei- und Strafgesetzgebung fast ungesehen erfolgt.

Wird die Überwachung im privaten Bereich bzw. in jenen Graubereichen, in denen die Grenze zwischen privatem und öffentlichem Raum verwischt, über das 'Hausrecht' und seit 2001 auch über den Artikel 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt, haben - bis auf Berlin - alle Bundesländer die rechtlichen Ermächtigungsgrundlage für den polizeilichen Kameraeinsatz im öffentlichen Raum inzwischen geschaffen. Wurde mit dem Inkrafttreten des Artikel 6b BDSG vor allem eine Hinweispflicht erreicht, um mehr Transparenz der Überwachung zu garantieren, so ist zu befürchten, dass sich diese kaum auswirkt, da der Gesetzgeber auf jede Form von Sanktionen verzichtet hat.

Vorbehalte sind auch in bezug auf die Ermächtigungsgrundlagen für eine Polizeiüberwachung gegeben, denn wie sich mittlerweile zeigte, behaupten Politiker - sich auf die Durchsetzung von Recht und Ordnung berufend - zuweilen ihre Souveränität, indem sie Durchsetzungsstrategien eines vorgesehenen Einsatzes verstärkt unter der Absehung von rechtlichen Voraussetzungen anwenden. Gibt es Fälle, wo wie in Heidelberg eine projektierte Überwachungsmaßnahme aufgrund eines offensichtlichen Mangels an Gefahrenbrennpunkten fallen gelassen wurde, gibt es andere wo die Ausweisung solcher Brennpunkte sich der Nachvollziehbarkeit entzieht. Dies erhellt vor allem, dass insbesondere die Einsatzbedingungen betreffend nach wie vor manche gesetzgeberische Lücke klafft. Vor allem zeigt diese Entwicklung an, dass die Durchsetzung von Videoüberwachung sich legitimatorischer Anlässe zunehmend enthebt. Ist in diesem Zusammenhang die technische Entwicklung auf dem Markt der Überwachungstechnologien heranzuziehen, so scheint angesichts der Möglichkeiten der technischen Integration und Automatisierung von Überwachungssystemen und dem Anlegen von Datenbanken, die auch biometrische Daten mit umfassen, die Sorge nicht unangebracht, dass "Videoüberwachung das Pilotprojekt für die anlasslose technische Überwachung der gesamten Bevölkerung ist" (T. Weichert).


Mögliche Aufgaben

  • Betrieb einer Netzquelle zum Thema
  • Ausrichtung von Fachtreffen und Workshops
  • Herausgabe von Fachpublikationen
  • "Kritische" Begleitforschung
  • Videokartierung
  • Politikberatung
  • Pressearbeit
  • Öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen
  • ReferentInnen-Pool

Was das Gründungstreffen leisten soll

Im Rahmen des Gründungstreffens soll versucht werden, ein Informationsnetzwerk zu konstituieren und gemeinsame Zielsetzungen für eine weitere Zusammenarbeit zu entwickeln:
  • Welche Themen stehen aktuell und zukünftig an?
  • Was kann, sollte und muss getan werden?
  • Wie können wir unsere Arbeit strategisch abstimmen?
  • Wie können wir vorhandene Ressourcen besser nutzen, welche wären neu zu schaffen?
  • Wie können unsere Interessen öffentlichkeitswirksam umgesetzt werden?
Sie sind herzlich eingeladen, mitzugestalten! Ein erstes Beispiel unserer Initiative ist übrigens die FIfF-Kommunikation 1/2002 mit dem Schwerpunktthema Videoüberwachung.

Initiatoren

  • Peter Bittner (HU Berlin, Institut f. Informatik; FIfF e.V.)
  • Hardy Frehe (TU Darmstadt, Institut f. Philosophie und ZIT)
  • Leon Hempel (TU Berlin, Zentrum Technik und Gesellschaft)
  • Julia Stoll (Darmstadt, FIfF e.V.)
  • Eric Töpfer (TU Berlin, Zentrum Technik und Gesellschaft)
  • Jens Woinowski (München, FIfF e.V.)
Der Arbeitskreis ist beim Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF e.V.) beheimatet (Vorstandsbeschluss vom 23.02.2002), aber institutionell weitgehend unabhängig, um möglichst breit Ressourcen nutzen zu können.

Anreise

Das Tagungszentrum PALISA.DE befindet sich im alten Umspannwerk Ost in der Palisadenstr. 48 in Berlin-Friedrichshain. Am besten ist es mit der U-Bahn Linie 5 zu erreichen. Fahren Sie bis zur Station Weberwiese. Benutzen Sie den Ausgang Friedensstr./Weidenweg und laufen die Karl-Marx-Allee in Richtung Fernsehturm. An der Kreuzung Str. der Pariser Kommune gehen Sie nach rechts. Die Strasse macht dann einen Linksbogen. Hier zweigt links die Palisadenstr. ab. Nach wenigen Metern finden Sie links das Umspannwerk Ost. Durch die Hofeinfahrt gelangt man zum Haupteingang. Das Tagungszentrum ist im Dachgeschoss.

Anmeldung (bis 1. Juni 2002)

Die Teilnahme am Gründungsworkshop selbst ist kostenfrei. Senden Sie den nachstehenden Anmeldeschnipsel ausgefüllt bis zum 1. Juni
  • per E-mail an: cctv@fiff.de
  • per Fax (030/2093-3168) oder
  • per Post an: Peter Bittner, Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Informatik, Unter den Linden 6, 10099 Berlin.
Anmeldeschnipsel: [PDF] [RTF]

Und vergessen Sie bitte nicht die gesonderte Anmeldung für die Konferenz Save Privacy. Grenzverschiebungen im digitalen Zeitalter, die in direktem Anschluss an den Grüdungsworkshop am selben Ort beginnt!!