Projekt OZ - Virtueller ÜbungsraumTelelernen im ortsverteilten und zeitunabhängigen Übungsbetrieb |
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Screensharing |
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Technik
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Die "geradlinigste" Möglichkeit, vom Dozenten benutzte Medien auch auf einem entfernten Rechner anzuzeigen, ist das softwaremäßige Screensharing. Auf dem Rechner des dozenten läuft eine Software, die sich ins Grafiksystem einklinkt um alle Zeichenbefehle abzugreifen. Diese werden an den enfernten Rechner geschickt und dort ebenfalls ausgeführt, sodaß auf dem enfernten Bildschirm eine 1:1 Abbildung des Dozentenrechners entsteht. Im Projekt benutzen wir für diesen Zweck z.Zt. Timbuktu Pro 5. Der größte Vorteil des Screensharings ist die Unabhängigkeit von einer bestimmten Software. Es arbeitet auf Betriebssystemebene und ist für Anwendungen in der Regel transparent (Einschränkungen siehe unten). Der Dozent kann zur Vorführung seiner Medien also jedes beliebige bzw. geeignete Programm verwenden. Screensharing hat aber auch eine ganze Reihe von prinzipbedingten Schwächen. Zunächst eignet es sich nur für visuelle Medien; Audioübertragung ist normalerweise nicht möglich. Weiterhin eignet es sich nicht sehr gut für Medien, die eine große "Grafikbandbreite" benötigen, also sehr viele Zeichenbefehle benutzen oder viele Bitmaps auf dem Bildschirm bewegen - Animationen, digitale Filme, interaktive Movies. Die bei solchen Medien auf den Bildschirm gelangenden Datenmengen überfordern das Screensharing häufig sowohl von der Rechenleistung als auch von der Netzbandbreite her - es entstehen Datenraten, die mit denen von Fullsize-Video vergleichbar sind oder sie sogar noch übersteigen. Hinzu kommt, daß sich die beim Screensharing anfallenden Daten im Gegesatz zu digitalem Video kaum sinnvoll komprimiert werden können, da die Screensharing-Software keinerlei Kenntnis darüberbesitzt, was dargestellt wird - für sie sieht das Verschieben eines Fensters (bei dem man die Änderungen mit einem verlustfreien Verfahren komprimieren müßte um die Darstellungsqualität nicht zu beeinträchtigen) nicht viel anders als das Abspielen eines digitalen Filmes (für das man ein verlustbehaftetes Verfahren nutzen würde). |
Gültig bis 2001 geändert: |